27.06.2022 Gesundheit — Antwort — hib 329/2022

Abrechnungsprüfung von Coronatests durch Ärzte-Vereinigung

Berlin: (hib/PK) Für Abrechnungsprüfungen von Coronatests sind nach Angaben der Bundesregierung laut Coronavirus-Testverordnung ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zuständig. Bis Mitte Mai 2022 hätten die KVen im Zusammenhang mit Abrechnungsprüfungen rund 3,78 Millionen Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an den Bundeshaushalt zurückgezahlt, heißt es in der Antwort (20/2281) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1946) der AfD-Fraktion.

Die KVen wirken im gesamten Abrechnungsprozess auf eine korrekte Abrechnung hin, heißt es in der Antwort mit Blick auf Fälle von Abrechnungsbetrug. Daher bilde allein der Betrag, der von den Leistungserbringern zurückgefordert worden sei, die umfassende Prüftätigkeit der KVen nicht adäquat ab.

In einer ersten Stufe würden falsche Abrechnungen korrigiert. In einer zweiten Stufe würden Auszahlungen ausgesetzt oder Rückforderungsbeträge mit berechtigten Zahlungsansprüchen verrechnet. Erst in einer dritten Stufe komme es zu Rückforderungen der KVen.

Zurückgefordert würden Gelder nur dann, wenn ein Auszahlungsstopp oder eine Verrechnung nicht mehr möglich sei. Darüber hinaus hätten die KVen bei einem Verdacht auf eine strafbare Handlung die Staatsanwaltschaft zu unterrichten.

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