CDU/CSU-Antrag zur Geflügelseuche abgelehnt
Berlin: (hib/NKI) Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am Mittwoch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft den Antrag der Unions-Fraktion zur Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche (20/2338) abgelehnt.
In dem Antrag hatte die Unions-Fraktion gefordert, den Tierwert für Geflügel auf 110 Euro pro Tier zu erhöhen. Hintergrund für den Gesetzesentwurf ist die immer häufiger auftretende Vogelgrippe in Deutschland. Allein in den Jahren 2020/2021 sei die Gänsehaltung in Deutschland davon so stark betroffen gewesen, dass mehr als 60 Prozent der Zuchtbestände getötet werden mussten, da Geflügelpest nachgewiesen worden sei. Die Entschädigung der Tierhalter im Seuchenfall werde seit 2014 durch das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen im Tiergesundheitsgesetz geregelt und basiere auf dem gemeinen Tierwert. Dort seien für den Entschädigungsfall Maximalbeträge der einzelnen Tierarten festgelegt.
Im Seuchenfall werde der Wert des Tieres vom zuständigen Veterinäramt geschätzt. Für Zuchtgänse, Eltern- und Großelterntiere, die regelmäßig den maximal zulässigen Wert von 50 Euro für Geflügel überschreiten, existiere aufgrund der geringen Anzahl von Betrieben für die Tierhalter kaum eine Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko abzusichern. Für andere Tierarten wie Pferde, Rinder, Schweine und Ziegen sei der Tierwert um 30 bis 160 Prozent erhöht worden. Der Maximalwert für Geflügel sei dagegen nahezu unverändert geblieben, schreiben die Abgeordneten.