Bundeskartellamt soll Gründe für Preisanstieg eruieren
Berlin: (hib/EMU) Eine Sektoruntersuchung soll die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse in einem Wirtschaftszweig aufklären. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2668) auf eine Kleine Anfrage (20/2327) der Fraktion Die Linke. Die Sektoruntersuchung „richtet sich nicht gegen einzelne Unternehmen und geht (im Unterschied zu einem Kartell- oder Missbrauchsverfahren) keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellrechtsverstoß nach“, wie es in der Antwort weiter heißt. Es gehe darum, Kenntnisse über den untersuchten Markt zu gewinnen, die möglicherweise Anhaltspunkte über Kartellrechtsverstöße liefern könnten.
Die Abgeordneten hatten gefragt, welche Instrumente das Bundeskartellamt bei der Untersuchung der Kraftstoffpreise, Raffinerien und der Großhandelsebene anwende. Bei der Sektoruntersuchung handele es sich um eine Untersuchung nach § 32e Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), antwortet die Bundesregierung. Die Sektoruntersuchung habe zudem zum Ziel die Gründe für die jüngsten Markt- und Preisentwicklungen bei den Kraftstoffen zu erkennen.
Die Bundesregierung beteilige sich nicht an Spekulationen über die künftige Entwicklung der Kraftstoffpreise heißt es auf eine Frage der Fraktion nach jener. Die Abgeordneten hatten außerdem gefragt, welche Auswirkungen die Bundesregierung auf die Produktionsbedingungen der Raffinerie in Schwedt vor dem Hintergrund des teilweisen Öl-Embargos gegenüber Russland erwarte. Darauf hieß es, dass die Versorgungslage der PCK Raffinerie in Schwedt derzeit stabil sei.