Abberufung der Ombudsfrau für Menschenrechte in der Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung hat das ukrainische Parlament am 31. Mai 2022 Ljudmyla Denisowa vom Amt der Ombudsfrau für Menschenrechte des ukrainischen Parlaments abberufen. Wie sie in der Antwort (20/2854) auf eine Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/2699) schreibt, hätten Politiker laut Presseberichten Denisowa vorgeworfen, in ihrem Amt bei der Aushandlung von humanitären Korridoren mit den russischen Streitkräften und dem Austausch von Kriegsgefangenen nicht erfolgreich gewesen zu sein. Zudem solle sie die völkerrechtswidrige Deportation von Ukrainern durch die russischen Besatzer nicht verhindert und mittels elektronischer Medien die Öffentlichkeit über von durch russische Soldaten begangene Vergewaltigungen und andere Fälle sexualisierter Gewalt nicht mit der gebotenen Rücksicht auf die Opfer und laufende Ermittlungsverfahren unterrichtet haben. Diese Punkte hätten Vertreter ukrainischer zivilgesellschaftlicher Organisationen gegenüber der Deutschen Botschaft Kiew ebenfalls angebracht.
Die Bundesregierung weist in der Antwort zudem Fragen zurück, die den Eindruck vermitteln, dass Denisowas Berichte zu Kriegsverbrechen durch russische Truppen nicht hinreichend belegt gewesen seien. „Über die Gräueltaten, die in von russischen Truppen besetzten Gebieten an der ukrainischen Zivilbevölkerung in Butscha und anderen Orten begangen wurden, haben unter anderem die Menschenrechtsbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in der Ukraine sowie die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte umfassend berichtet.“ Die Schilderungen würden durch Berichte internationaler und ukrainischer unabhängiger Menschenrechtsorganisationen bestätigt. Diese Taten seien Gegenstand einer Vielzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, die die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Chefermittler des Internationalen Strafgerichtshof führten.