„Farbenlehre“ des Militärischen Abschirmdienstes
Berlin: (hib/AW) Mit der Kategorie „Orange“ beschreibt der Militärische Abschirmdienst im Rahmen seiner sogenannten „Farbenlehre“ eine Person, bei der noch keine extremistischen Bestrebungen festgestellt werden konnten, aber Anhaltspunkte für ein entsprechendes Risikopotenzial vorhanden sind. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/2840) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2477) hervor. Die sogenannte „Farbenlehre“ ermögliche eine Arbeitsabläufe steuernde Einordnung im Rahmen der Einzelfallbearbeitung. Die Einstufung einer Person erfolge durch den MAD „generell erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Einzelfallbearbeitung“. Die Rechtssphäre der betroffenen Person werde durch die Einstufung als Verschlusssache und der damit einhergehenden Begrenzung des Kreises der kenntnisberechtigten Personen gewahrt. In der Regel erhalte die Verdachtsperson Kenntnis von den jeweiligen tatsächlichen Anhaltspunkten und ihrer Bewertung im statusrechtlichen Sinne durch die personalbearbeitende Stelle oder in Form von disziplinaren Vernehmungen. Die betroffenen Personen hätten im Rahmen des zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, die Bewertung zu beeinflussen, heißt es in der Antwort.