22.08.2022
Finanzen — Kleine Anfrage — hib 420/2022
Linke thematisiert „Wirkung des Transparenzregisters“
Berlin: (hib/STO) Die „Wirkung des Transparenzregisters“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3112). Darin schreibt die Fraktion, dass mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 eine Umstellung auf ein Vollregister erfolgt sei und sich bis dahin nicht eintragungspflichtige Gesellschaften demnach bis zu 31. März 2022 oder 30. Juni 2022 beziehungsweise 31. Dezember 2022 eintragen müssten. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Organisationen beziehungsweise Vereinigungen insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Transparenzregister eingetragen sind.