15.09.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 449/2022

Verbote von Chemikalien in der EU

Berlin: (hib/SAS) Der von der EU-Kommission angestoßene REACH-Prozess zum Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) befindet sich laut einer Antwort der Bundesregierung (20/3223) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3040) noch in einem frühen Stadium. Ein Dossier zur Beschränkung der PFAS, „mit Ausnahme solcher Verbindungen, die gesellschaftlich notwendig sind beziehungsweise deren Risiko durch andere Gemeinschaftsvorschriften angemessen beherrscht wird“, sei derzeit noch in Arbeit, schreibt die Bundesregierung.

Bis 13. Januar 2023 sollten die daran beteiligten Fachbehörden Deutschlands, Schwedens, Dänemarks und Norwegens das Beschränkungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Das Dossier liefere die wissenschaftliche Grundlage und ausführliche Begründung für die Beschränkung und sei der Ausgangspunkt für das weitere Verfahren, in dessen Rahmen Konsultationen der betroffenen Kreise stattfänden und zwei unabhängige wissenschaftliche Ausschüsse der ECHA den Vorschlag zur Ausgestaltung der Beschränkungen prüften, erklärt die Bundesregierung.

Sobald die Bewertung der ECHA vorliege, befasse sich die EU-Kommission damit und entscheide „ob und mit welchem Inhalt“ sie einen Verordnungsvorschlag vorlege. Sie selbst, stellt die Bundesregierung klar, werde erst dann in den REACH-Beschränkungsprozess involviert, wenn die EU-Kommission ihren Vorschlag vorgelegt habe.

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