20.09.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 460/2022

Agrarstatistikgesetz wird angepasst

Berlin: (hib/NKI) Mit dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes“ legt die Bundesregierung einen Entwurf (20/3445) zur Reform des Agrarstatistikgesetzes vor. Die Änderungen werden nötig, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien, heißt es in dem Papier.

Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag ohne Debatte an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.

Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen.

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