21.09.2022 Europa — Gesetzentwurf — hib 463/2022

Harmonisierung zur Durchsetzung von EU-Sanktionen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union ermächtigen, einem Beschlussentwurf des Rates zur EU-weiten Harmonisierung der Systeme zur Durchsetzung von EU-Sanktionen und zur Verfolgung von Sanktionsverstößen zuzustimmen. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf (20/3441) vorgelegt, der am Donnerstag, dem 22. September 2022, in erster Lesung durch den Bundestag beraten werden soll.

Die EU-Kommission hatte am 25. Mai 2022 einen entsprechenden Vorschlag über die Aufnahme des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union in die Kriminalitätsbereiche nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegt. Ihr zufolge weichen die Systeme in den Mitgliedstaaten mangels EU-weiter Harmonisierung teilweise erheblich voneinander ab. In zwei EU-Mitgliedstaaten seien EU-Sanktionen nicht strafbewehrt, so dass dort Sanktionsverstöße lediglich mit Geldbußen verfolgt werden könnten. Überdies sei die Zahl der Strafverfahren wegen Sanktionsverstößen EU-weit sehr gering. Dies könne ein Hinweis darauf sein, dass der Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen zumindest in einigen Mitgliedstaaten unzureichende Priorität eingeräumt werde.

Der Kommissionsvorschlag wurde im Rat der Europäischen Union unter französischer Präsidentschaft geprüft und als Beschlussentwurf des Rates bestätigt. Die Bundesregierung beabsichtige, diesem zuzustimmen, heißt es im Gesetzentwurf.