Regierung legt Gesetzentwurf für ERP-Wirtschaftsplan vor
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3437) über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes, und Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital.
Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen vor, sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60, 2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).
Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro) und die „Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland“ (3,3 Millionen Euro).
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das Gesetz erhoben.