Ratifizierung des Fakultativprotokolls
Berlin: (hib/SCR) Das Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte soll ratifiziert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/3624) vorgelegt.Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, ist das Fakultativprotokoll ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag. „Es erweitert die Kompetenzen des Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen um Kontrollmechanismen, insbesondere das Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen und Personengruppen. Den weiteren beiden Kontrollmechanismen, dem Staatenbeschwerdeverfahren und dem Untersuchungsverfahren, soll nicht beigetreten werden“, heißt es weiter.