12.10.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 536/2022

AfD-Antrag zur Agrardieselrückerstattung abgelehnt

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat einen AfD-Antrag (20/3699) für eine Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie CDU/CSU und Die Linke stimmten bei Zustimmung der AfD gegen das Vorhaben.

Die AfD-Fraktion hatte eine Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung vorgeschlagen. Der Betrag von derzeit 21,48 Cent/Liter sollte auf 42,96 Cent/Liter steigen. Die Maßnahme sollte auf zwei Jahre befristet sein. Begründet wurde der Antrag mit „massiv steigenden landwirtschaftlichen Betriebsmittekosten, insbesondere für Energie, Dünge- und Futtermittel“, die „zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen im Agrarsektor führen“.

In der Aussprache wurden die unterschiedlichen Auffassungen zur Transformation in der Landwirtschaft erneut deutlich. Während die Vertreter der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU vor allem auf die Notwendigkeit einer Abkehr der Nutzung fossiler Brennstoffe verwiesen, machte der Redner der Unionsfraktion darauf aufmerksam, dass der vorliegende Antrag nicht mit dem geltenden EU-Recht konform sei. Diesen Einwand unterstrich auch der Vertreter der SPD-Fraktion. Eine Verdoppelung von Hilfen sei im EU-Recht nicht vorgesehen.

Konsens aller anderen Fraktionen war, dass bei landwirtschaftlichen Betrieben die Förderung von Fahrzeugen und Maschinen Vorrang haben müsse, die mit alternativen Antriebsstoffen betrieben werden - vor allem auch vor dem Hintergrund, dass aktuell noch die Mehrzahl der Fahrzeuge mit Dieselbrennstoff betrieben werde.

Darüber hinaus wurde von Seiten von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass eine Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung ein Verteilen nach dem Gießkannen-Prinzip sei, von dem vor allem Groß-Unternehmen profitieren würden. Vielmehr müssten bei der finanziellen Unterstützung kleine Betriebe stärker in den Fokus genommen werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass alle Betriebe aus der Lebensmittelproduktion gefördert würden. Während Landwirte bereits Hilfen erhalten hätten, würden die Betreiber von Bäckereien, Fleischereien und Lebensmittelgeschäften bisher noch auf Unterstützung warten.

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