12.10.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 540/2022

Haushalt 2023: Kleine Änderungen am Landwirtschaftsetat

Berlin: (hib/SCR) Für die Unterstützung „nachhaltiger, gesunder und innovativer Ernährungs- und Anbaustrategien“ sollen im Landwirtschaftsetat im kommenden Jahr zusätzliche drei Millionen Euro zur Verfügung stehen. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan 10 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) verabschiedete der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag. Den um zwei Änderungsanträge ergänzten Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an.

Mit ihrem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen dem auf 8,6 Millionen Euro erhöhten Ansatz für „Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit pflanzlichen Eiweißen heimischer Produktion“ eine verbindliche Erläuterung zur Verwendung der drei Millionen Euro hinzugefügt. Unterstützt werden soll danach unter anderem „die stärkere Förderung von leguminoseartigen Untersaaten im Ackerbau“ und „die Optimierung von Anbauverfahren mit Körnerleguminosen für Humanernährung in Fruchtfolge zur Einsparung mineralischer Dünger“. Gegenfinanziert wird der Aufwuchs durch eine Kürzung um drei Millionen Euro auf 14,5 Millionen Euro im Ansatz für die Ackerbaustrategie.

Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte insgesamt 19 Änderungsanträge zum Landwirtschafts-Etat vorgelegt. Die Fraktion sprach sich unter anderem für eine Erhöhung der Zuschüsse für die landwirtschaftliche Unfallversicherung um 77 Millionen Euro auf 177 Millionen Euro aus, um das Niveau der Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu senken. Als neuen Titel schlug die Fraktion eine „Liquiditätshilfe für Direktvermarkter und ökologisch wirtschaftende Betriebe“ mit einem Volumen von 100 Millionen Euro vor. Zur Begründung führte die Fraktion an, diese Hilfen zur Existenzsicherung notwendig seien, hätten Direktvermarkter und Ökobetriebe in der Krise Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent erleiden müssen. Zur Gegenfinanzierung schlug die Union vor, in diversen Titeln die Ansätze an den Mittelabfluss anzupassen. Zudem sollte die Globale Minderausgabe „wegen erwartbarer hoher Ausgabereste“ um 143,7 Millionen Euro auf 253,4 Millionen Euro erhöht werden.

Die AfD-Fraktion hatte insgesamt 14 Änderungsanträge zu dem Einzelplan vorgelegt. Neben zahlreichen Kürzungen, die mit „dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung“ begründet wurden, sprach sich die Fraktion unter anderem dafür aus, sämtliche eingeplanten Mittel für „Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung“ in Höhe von 14,8 Millionen Euro zu streichen. Es sei nicht Aufgabe des Bundes beziehungsweise des Staates „mit staatlichen Projekten eine 'ausgewogene Ernährung' zu definieren und überhaupt diese staatlich zu fördern“, hieß es zur Begründung. Eine Verdoppelung der Mittel auf 200 Millionen Euro wollte die Fraktion für die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchsetzen. Zur Begründung führten die Abgeordneten ebenfalls die gestiegenen Berufsgenossenschaftsbeiträge an.

Die Fraktion Die Linke hatte sechs Änderungsanträge zu dem Einzelplan vorgelegt. Unter anderem forderte sie, ein „Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung“ aufzulegen und dafür zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls neu eingeführt werden sollte nach Auffassung der Fraktion ein „Bundesprogramm Weidetierhaltung“ mit einem Volumen von 50 Millionen Euro für 2023.

Der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für den Bundeshaushalt 2023 umfasst laut Regierungsentwurf Ausgaben von 7,18 Milliarden Euro, 2022 waren es 7,1 Milliarden Euro. Im Personalhaushalt ist im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums ist ein Aufwuchs um 57 auf 4.925 Stellen und Planstellen vorgesehen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan 10: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-905970

Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.

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