19.10.2022 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 576/2022

AfD: Asylbewerberleistungen statt Grundsicherung

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/4051) ein Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber. Sie kritisiert darin die migrationspolitischen Schwerpunkte und dass ukrainische Flüchtlinge seit dem Sommer statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sofort Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bekommen. Dies habe zu einem erwartbaren stärkeren Zuzug aus der Ukraine geführt, für deren Kosten nun die Steuerzahlen aufkommen müssten, so die AfD.

Sie fordert deshalb unter anderem, diesen Rechtskreiswechsel unverzüglich rückgängig zu machen. Außerdem soll das AsylbLG dahingehend geändert werden, dass, unabhängig von der Art der Unterbringung der Asylbewerber oder sonstigen Leistungsberechtigten, ein strenges Sachleistungsprinzip als Regelfall vorgesehen und bare oder unbare Geldleistungen nur noch ausnahmsweise gewährt werden. Für den Fall, dass vom strengen Sachleistungsprinzip ausnahmsweise abgewichen werden müsse, solle die Leistungserbringung durch unbare Geldleistungen geschehen (beispielsweise durch ausschließlich in Deutschland nutzbare Prepaid-Karten, Geldkarten und Wertgutscheine).

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