09.11.2022 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 634/2022

Ausschüsse sollen künftig regelmäßig öffentlich tagen

Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages umfassend reformieren und modernisieren. In einem gemeinsamen Antrag (20/4331), der am Donnerstagabend im Plenum erstmals beraten wird, wollen sie die Regelungen „an die heutige parlamentarische Praxis“ und an die „Gebote von Transparenz und Effizienz“ anpassen, um das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung weiter zu stärken. Vorgesehen ist, Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch die Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch „klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen“ transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu machen.

Die Regierungsbefragung und die Fragestunde wollen die Abgeordneten dynamischer und interaktiver gestalten, um eine „wirksame parlamentarische Kontrolle“ und einen „lebendigen öffentlichen Austausch“ zu ermöglichen. Dadurch solle dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, an der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung getragen werden. Die Dauer der Regierungsbefragung soll von 60 auf 90 Minuten verlängert, die Dauer der Fragestunde von 90 auf 45 Minuten verkürzt werden. Änderungen in der Geschäftsordnung, die während der Corona-Pandemie befristet eingeführt wurden und „die sich in der Praxis bewährt haben“, wollen die Fraktionen „in sachgerechter Form“ dauerhaft in der Geschäftsordnung verankern. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Bisher tagen die Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich, wobei sie beschließen können, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben die Öffentlichkeit zuzulassen. Künftig sollen die Ausschüsse in nichtöffentlicher Sitzung beschließen, ob und inwieweit sie öffentlich beraten. Dabei sollen sie das Interesse der Öffentlichkeit an öffentlichen Sitzungen, die Besonderheit der Beratungsgegenstände und etwaige Erfahrungen mit öffentlichen Sitzungen berücksichtigen. Die Ausschüsse sollen künftig in der Tagesordnung von öffentlichen Anhörungen kenntlich machen, auf Vorschlag welcher Fraktionen die einzelnen Sachverständigen geladen wurden. Ausschussprotokolle sollen künftig „unverzüglich“ veröffentlicht werden, wenn sie nicht als Verschlusssache eingestuft sind.

Um beabsichtigte Gesetzesänderungen gut lesbar zu machen, soll Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages eine Lesefassung beigefügt werden, die den aktuell geltenden Wortlaut des Gesetzestextes sowie die beabsichtigten Änderungen mit entsprechenden Hervorhebungen gegenüberstellt (Synopse). Dadurch sollen der geltende Wortlaut des Gesetzestextes und die geplanten Änderungen direkt vergleichen werden können.