10.11.2022 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 646/2022

Regierung: Keine weiteren Erkenntnisse zu Webseite-Löschung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (20/4255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4023) auf die Antwort, die sie bereits dem AfD-Abgeordneten Christian Wirth am 8. Juli 2022 auf dessen schriftliche Frage (20/2692) gegeben hatte. Weitere Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Medienbericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dabei geht es um eine Aussage Merkels zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020.

Die AfD hatte in einer früheren Anfrage (20/2710) dazu auf einen „Bild“-Bericht verwiesen, wonach „ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts“ der Grund dafür gewesen sei, dass die entsprechende Aussage von der Webseite der Bundesregierung gelöscht worden sei. Damit habe sich der von AfD angestrengte Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erledigt gehabt. Die AfD wollte wissen, welche Person die „Entscheidung, die Mitschrift zu entfernen“, traf und welche Person gegebenenfalls eine Empfehlung dazu abgab. In der Regierungsantwort auf die schriftliche Frage Wirths heißt es: „Die Mitschrift der Pressekonferenz einschließlich der streitgegenständlichen Äußerung wurde auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin sowie der Bundesregierung veröffentlicht und war dort abrufbar, bis die Veröffentlichung unter Verweis auf das vorliegende Verfahren entfernt wurde. Die Entscheidung, die Mitschrift zu entfernen, erfolgte im Rahmen der Erarbeitung der Stellungnahme ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und in der Erwartung, dass die streitige Rechtsfrage im vorliegenden Verfahren geklärt würde. Weitere Einzelheiten hierzu konnten nach Aktenprüfung in der Bundesregierung nicht mehr nachvollzogen werden.“

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