28.11.2022 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 690/2022

Sachstand bei Bundeskompetenzzentrum Gebärdensprache

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Angaben darüber machen, mit welchen Sach- und Personalmitteln das „Bundeskompetenzzentrum leichte Sprache/Gebärdensprache“ ausgestattet werden soll. Die Planungen seien noch nicht fortgeschritten genug, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/4488) auf eine Kleine Anfrage (20/4004) der CDU/CSU-Fraktion. Es soll aber den Angaben zufolge im Sprachendienst des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am Standort Berlin eingerichtet werden und den Bedarf des BMAS und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Übersetzungen und Verdolmetschungen im Bereich Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache (DGS) decken. Darüber hinaus soll es im Ressortkreis in praktischen Fragen der Leichten Sprache und der DGS beratend tätig werden, unter anderem durch die Mitwirkung bei der stichprobenhaften Überprüfungen der Qualität externer Dienstleistungen. Schließlich soll das Kompetenzzentrum im Rahmen der Amtshilfe im Ressortkreis Übersetzungen in Leichte Sprache und DGS-Verdolmetschungen anbieten. „Mit Vertretern des Deutschen Gehörlosen-Bundes wurde seitens des BMAS bereits ein Informationsgespräch zum geplanten Bundeskompetenzzentrum geführt. Eine darüber hinaus gehende Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen beim Aufbau und Betrieb des Bundeskompetenzzentrums ist nicht vorgesehen, da es sich um eine ministeriumsinterne Organisationsangelegenheit handelt“, schreibt die Regierung.

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