30.11.2022 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 702/2022

Mehr Hinzuverdienst in der Frührente

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3900) zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

Hauptziel des Gesetzes ist es, Verfahren in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und unbürokratischer zu gestalten. Darüber hinaus enthält es aber einige rentenrechtliche Änderungen. Außerdem werden zahlreiche Regelungen zur Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, zum Künstlersozialversicherungsrecht und aus dem Bereich der Arbeitsförderung geändert. Unter anderem ist es Künstlern künftig dauerhaft möglich, sich mit nicht-künstlerischer Tätigkeit etwas hinzuzuverdienen. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf vor allem intechnischen Punkten geändert.

Während der abschließenden Beratung im Ausschuss gab es eine große fraktionsübergreifende Zustimmung zu dem Gesetzesprojekt und nur vereinzelt Kritik. Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass das Gesetz ein Beitrag zu den Digitalisierungszielen sei, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden seien. Den Hinweis der Linksfraktion, dass die Arbeit neben der Rente nicht genügend abgesichert sei gegen Risiken wie Krankheit und Arbeitslosigkeit, ließ die Bundesregierung nicht gelten. Für eine zusätzliche Absicherung gebe es derzeit keinen Bedarf, man werde das aber im Zuge der Evaluierung überprüfen und gegebenenfalls nachbessern, hieß es. Die CDU/CSU-Fraktion wie auch die AfD-Fraktion begrüßten die Erleichterungen für die Sozialversicherungen durch die Digitalisierung der Verfahren und die Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen.

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