02.12.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 719/2022

Sicherheitsüberprüfungen durch das BfV

Berlin: (hib/STO) Überprüfungen von Personen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/4621) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4344). Danach sind Art, Umfang und Personenkreis der Überprüfungen im SÜG abschließend geregelt. Ob zu überprüfende Personen „in fachlichen Fragen von der politischen Linie der Regierung abweichen“, sei nicht Gegenstand derartiger Sicherheitsüberprüfungen nach dem SÜG, heißt es in der Antwort weiter.

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