15.12.2022 Kultur und Medien — Antrag — hib 758/2022

Union: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen verlängern

Berlin: (hib/AW) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ bis Ende des Jahres 2023 bis zum Verbrauch der ursprünglich bewilligten Restmittel fortzuführen. Zugleich wendet sich die Fraktion in ihrem Antrag (20/4878) gegen die von der Bundesregierung vorgesehene Verwendung der Restmittel des Fonds zur Bewältigung gestiegener Energiekosten im Kulturbereich. Durch die Umwidmung des Fonds wäre das Risiko coronabedingter Veranstaltungsausfälle und Kapazitätsreduktionen für Kulturveranstalter nur noch bis zum 31. Dezember 2022 abgedeckt. Die Union weist darauf hin, dass die damalige große Koalition während der Corona-Pandemie 2,5 Milliarden Euro für den Sonderfonds zur Verfügung gestellt habe. Diese Mittel seien noch nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft worden.

Die Kulturveranstalter litten finanziell und personell noch immer unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie, heißt es im Antrag der Fraktion. Ab März 2020 hätten sich die allermeisten Kulturveranstalter durchgehend im Lockdown befunden. In dieser Zeit hätten sie nicht nur massiv an Einnahmen eingebüßt, sondern auch Arbeits- und Fachkräfte verloren. Der erhoffte Neustart nach der Pandemie im Frühjahr 2022 sei durch explodierende Preise für Energie und Rohstoffe sowie infolge der grassierenden Inflation ausgebremst worden. Hinzu komme ein ständiges Ausfallrisiko infolge Corona. Zwar seien Veranstaltungsverbote im Winterhalbjahr 2022/23 unwahrscheinlich, aber angesichts der aktuellen Infektionslage drohten plötzliche Erkrankungen von Künstlern und damit Absagen.

Marginalspalte