Auflagen für Mobilfunknetzbetreiber bei Schienenwegen
Berlin: (hib/PK) Die Mobilfunknetzbetreiber haben nach Angaben der Bundesregierung die Versorgung der Schienenwege, auf denen täglich mehr als 2.000 Fahrgäste befördert werden, zu erreichen. Die Versorgungsauflage beziehe sich nicht auf eine Sicherstellung der Versorgung im Zug, heißt es in der Antwort (20/4959) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4564) der CDU/CSU-Fraktion.
Bei der Versorgung innerhalb eines Zuges seien weitere Vorkehrungen wie etwa der Einbau von Repeatern oder der Einsatz Hochfrequenz-durchlässiger Scheiben erforderlich. Aus rechtlichen Gründen könnten die Mobilfunknetzbetreiber den Einbau und die Wartung von Komponenten im und am Zug nicht selbst vornehmen und hätten insofern keinen Einfluss auf die Umsetzung.
Die notwendigen Maßnahmen zur Versorgung im Zug würden im Projekt „Masterplan Konnektivität Schiene“ zwischen Mobilfunknetzbetreibern und der Deutschen Bahn unter Beteiligung der Bundesnetzagentur untersucht.