18.01.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 35/2023

Bundesregierung verteidigt Renten-Härtefallfonds

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bedauert, dass sich die Bundesländer nicht an dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beteiligen. Der dafür vorgesehenen Stiftung könnten sie aber noch bis Ende März unter Einhaltung der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen beitreten. Die einzelnen Regelungen des Härtefallfonds verteidigt die Regierung in einer Antwort (20/5168) auf eine Kleine Anfrage (20/5001) der Unionsfraktion ausdrücklich.

Unter anderem verteidigt die Regierung die unterschiedlichen Altersgrenzen für die drei Betroffenengruppen, bis zu denen die Lebens- beziehungsweise Versicherungsbiografie im Herkunftsgebiet zurückgelegt worden sein muss. Die Auswirkungen dieser Beitragszeiten beziehungsweise Lebenssachverhalte auf die spätere Rente werde von den Betroffenen als Härte empfunden. „Damit sich die jeweiligen Sachverhalte prägend auf die spätere Rente in Deutschland ausgewirkt haben konnten, müssen sie einen gewissen Umfang haben. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Altersgrenzen verständigt“, erläutert die Regierung.

Demnach gilt für die Gruppe der Ost-West-Rentenüberleitungsfälle ein zum Zeitpunkt der Rentenüberleitung erreichtes Alter von mindestens 40 Jahren. Für die Gruppe der jüdischen Kontingentflüchtlinge wurde davon ausgegangen, dass bei einem Zuzug im Alter von 40 Jahren und älter keine ausreichenden deutschen Rentenansprüche mehr aufgebaut werden konnten. Für die Gruppe der Spätaussiedler wurde davon ausgegangen, dass sich bei einem Zuzugsalter von 50 Jahren und älter die Kürzungen im Fremdrentenrecht bei der bis dahin im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegten und nach dem Fremdrentengesetz zu bewertenden Versicherungsbiografie in der Weise auswirken, dass sie als Härte empfunden werden können.

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