25.01.2023 Finanzen — Antwort — hib 62/2023

Verpachtung nur an Öko-Betriebe zulässig

Berlin: (hib/HLE) Bei der Bevorzugung ökologisch wirtschaftender Betriebe bei Verpachtungen durch die Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) liegt nach Auffassung der Bundesregierung kein beschränkter Marktzugang vor. In einer Antwort (20/5244) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4627) heißt es, dass die Regelung nur einen kleinen Bruchteil neu zu verpachtender Flächen betreffe. Wenn kein Zuschlag erteilt werde, könnten überdies in einer zweiten Ausschreibungsrunde alle Marktteilnehmer ein Gebot abgeben.

Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Marktwert der noch im BVVG-Bestand befindlichen Flächen rund 2,03 Milliarden Euro. Aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen würden derzeit jährliche Einnahmen von knapp 40 Millionen Euro erzielt.

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