08.02.2023 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 89/2023

Beschleunigter Einbau intelligenter Strommessgeräte

Berlin: (hib/MIS) Die Koalition will den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. In dem dazu von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/5549) heißt es , die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs (sogenannter Smart-Meter-Rollout) gehe nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende notwendig sei. Gründe dafür seien unter anderem aufwendige Verwaltungsverfahren bei der Rollout-Freigabe. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, den Smart-Meter-Rollout und die Digitalisierung der Netze unter Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beschleunigen, könne nur über eine Änderung der Rahmenbedingungen erreicht werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde der Smart-Meter-Rollout beschleunigt und entbürokratisiert sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Das Smart-Meter-Gateway bleibe als sichere Kommunikationsplattform für die Energiewende erhalten, der Rechtsrahmen werde jedoch an die neuen Herausforderungen und die technische Weiterentwicklung angepasst. Der Rollout werde entschlackt, um ihn insgesamt noch stärker am Beschleunigungsziel des Koalitionsvertrages und dem forcierten Tempo der Energiewende auszurichten.

So solle beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Der Gesetzentwurf sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, sollen dem Entwurf zufolge das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers erhalten.

Von den Änderungen betroffen sind das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ladesäulenverordnung.

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