08.02.2023 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 93/2023

Jürgen Dusel: Die Regierung muss dranbleiben

Berlin: (hib/CHE) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat an die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP appelliert, die Inklusionsvorhaben des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen. Die Bundesregierung habe sich viele gute Ziele gesetzt, da müsse sie jetzt, ein Jahr nach Beginn der Legislatur, dranbleiben, betonte Jürgen Dusel in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag. „Inklusion ist das Betriebssystem unseres Sozialstaates“ und die Regierung habe die Chance, diese „nach vorne zu bringen“, sagte er.

Ausdrücklich begrüßte Dusel das geplante Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Es sei richtig, nun eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Betriebe einzuführen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen. Es sei auch richtig, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nicht mehr an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fließen, sondern für den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden, für die sie auch gedacht seien. Betriebe in Deutschland mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie derzeit eine gestaffelte, dreistufige Ausgleichsabgabe zahlen, abhängig von der tatsächlichen Zahl der schwerbehinderten beschäftigten Mitarbeiter. Hier soll es nun eine vierte Stufe für Betriebe mit Null-Beschäftigungsquote geben, das hatten Behindertenverbände schon lange gefordert.

Dusel lehnt allerdings den Plan des Gesetzes ab, den Ordnungswidrigkeitstatbestand im SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) in Bezug auf die Nicht-Beschäftigung zu streichen. Das intendiere, dass Arbeitgeber durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Nicht-Beschäftigung schwerbehinderter Menschen legitimierten. Da die Beschäftigungspflicht jedoch weiter bestehe, sei dies politisch das „falsche Signal“ und auch „nicht sachgerecht“, betonte er. Dusel kritisierte ferner, dass Betriebe die Ausgleichsabgabe steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen können und plädierte dafür, das betriebliche Eingliederungsmanagement zu stärken. Arbeitgeber sollten zustimmen müssen, wenn Menschen mit Behinderungen sich für das sogenannte Hamburger Modell zum Wiedereinstieg in den Beruf entscheiden, forderte Dusel.

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