Bundesrat zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Das geht aus einer Unterrichtung (20/5662) der Bundesregierung hervor.
Die UPD soll dem Gesetzentwurf (20/5334) zufolge in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Die UPD soll Bürger unabhängig in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten.
Der Bundesrat legt unter anderem Wert darauf, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmt diesem Ergänzungsvorschlag im Gesetzentwurf zu, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht.