16.02.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 118/2023

Bericht zu gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks

Berlin: (hib/SAS) Ein kausaler Zusammenhang zwischen Beschwerden elektrosensibler Personen und der nicht-thermischen Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder lässt sich auch durch neueste Forschungsergebnisse nicht nachweisen. Das schreibt die Bundesregierung mit Verweis auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in ihrem Zehnten Bericht über Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen (20/5600), der nun als Unterrichtung vorliegt.

Das Fazit des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (2002 bis 2008) sei nach wie vor gültig. Es gebe keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Unsicherheiten räumt die Bundesregierung allerdings hinsichtlich der Frage möglicher Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als 15 Jahre ein. Tierexperimentelle und in-vitro-Studien sprächen insgesamt zwar gegen ein erhöhtes Risiko, Ergebnisse aus lang angelegten Bevölkerungsstudien lägen aber noch nicht vor, heißt es im Emissionsminderungsbericht.

Mit der fünften Mobilfunkgeneration 5G hätten Sorgen über eine höhere Belastung durch elektromagnetische Felder in Teilen der Bevölkerung zugenommen. Bisherige Messungen zeigten aber, dass sich die Belastung seit der Einführung von 5G „nicht wesentlich“ verstärkt habe, schreibt die Bundesregierung. Ob der fortdauernde Netzausbau zu einer insgesamt höheren Beeinträchtigung der Bevölkerung führe, werde weiterhin beobachtet.

Der Bundestag hatte die Bundesregierung 2002 beauftragt, alle zwei Jahre über Emissionsminderungsmöglichkeiten der Mobilfunktechnologie und über Forschungsergebnisse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund der Abstrahlung elektromagnetischer Wellen etwa durch Mobilfunk, Schnurlostelefonen, WLAN und Babyüberwachungsgeräte zu berichten.

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