Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz nicht zu
Berlin: (hib/SCR) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz hat im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Über den Beschluss vom 10. Februar 2022 informiert der Bundesrat in einer Unterrichtung (20/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Möglich ist nun die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Mit dem Entwurf (20/3442(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/4909(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/4910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) will die Bundesregierung überwiegend EU-Vorgaben zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern umsetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie noch nicht umgesetzt worden ist. Die EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt werden müssen.
Die hib-Meldung zu den im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666(Interner Link)
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-912166(Interner Link)