15.03.2023 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 196/2023

Keine statistische Erfassung von Projekten

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, welche Projekte sie im Bereich der Mädchensozialarbeit und der Mädchenarbeit aktuell beziehungsweise in den vergangenen zehn Jahren gefördert hat. In einer Antwort (20/5944) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5745) verweist sie darauf, dass im Rahmen der Infrastrukturförderung im Themenfeld der Jugendsozialarbeit die Träger einen „gewissen Spielraum“ hätten und eigene Schwerpunkt setzten. Die Einzelprojekte würden seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht statistisch erfasst.

Die Bundesregierung betont indes, dass die Mädchenarbeit ein wichtiges Themenfeld der Gleichstellungspolitik sei. Die Kinder- und Jugendhilfe sei bei der Umsetzung von Leistungen und Maßnahmen auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches zur Beachtung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen verpflichtet, heißt es weiter. Länder und Kommunen müssten zur Umsetzung der Vorgaben entsprechend den Bedürfnissen der Zielgruppen geeignete Maßnahmen beziehungsweise Aktivitäten auflegen. „Wie viele der geförderten Maßnahmen der Mädchenarbeit zuzurechnen sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung“, schreibt die Bundesregierung weiter.

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