29.03.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 227/2023

AfD will Atomkraftwerke weiter betreiben

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion stemmt sich gegen den Atomausstieg. Mit einem Gesetzentwurf (20/6189) zur Änderung des Atomgesetzes, über den der Bundestag am Freitag erstmalig berät, will sie die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der drei letzten noch laufenden Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland schaffen. Auch die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen sollen nach dem Willen der AfD wieder reaktiviert werden. Konkret sieht der Entwurf eine „entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage“ von zehn Jahren für alle AKW vor.

Die aktuell noch aktiven Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollten ursprünglich am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise hatte der Bundestag im November beschlossen, die Laufzeiten der drei AKW im Streckbetrieb befristet bis längstens 15. April 2023 zu verlängern.

Dass die Bundesregierung darüber hinaus auf den Weiterbetrieb der AKW verzichten wolle, sei, so die AfD-Fraktion, „nicht zielführend“. Die Maßnahmen begründeten zudem „zusätzliche Gefahr“, heißt es im Gesetzentwurf. Noch immer sei die Erdgasversorgung angespannt. In einer solchen Situation müssten „alle zur Verfügung stehenden Energiequellen“ genutzt werden, um eine „gefährliche Mangelsituation in der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden“.

Einwände der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb weist die Fraktion zurück: Sowohl Personal als auch Brennstoff könne bereitgestellt werden. Technisch und organisatorisch seien längere Laufzeiten also möglich.

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