19.04.2023 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 276/2023

Entwurf für inklusiveren Arbeitsmarkt angenommen

Berlin: (hib/DES) Neue Stufe bei der Ausgleichsabgabe, Abschaffung der Bußgeldregelung: Der Gesetzentwurf zur Regelung eines inklusiven Arbeitsmarkt ist am Mittwochmittag im Ausschuss für Arbeit und Soziales in geänderter Fassung mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und Die Linke angenommen worden. CDU/CSU lehnten den Gesetzentwurf ab, die AfD enthielt sich. Ein Änderungsantrag der Union wurde ebenso wie zwei Anträge von AfD (20/5999) und Die Linke (20/5820) abgelehnt.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen („vierte Stufe“). Sogenannte Null-Beschäftiger mit mehr als 60 Angestellten müssen künftig 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle zahlen. Bislang gab es drei Stufen der Ausgleichszahlung, die höchste sah einen Betrag von 360 Euro vor. Im Gegenzug soll die Bußgeldregelung abgeschafft werden. Bislang können „Null-Beschäftiger“ zunächst mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Hinzugefügt in der geänderten Fassung wurde unter anderem die Regelung, dass ein schwerbehinderter Mensch, der zuvor in einer Werkstatt tätig war, in den ersten zwei Beschäftigungsjahren auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden kann.

Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) beschäftigen aktuell rund 45.000 Unternehmen keine Menschen mit Behinderung. Da im Jahr 2022 lediglich sechs Bußgeldverfahren durchgeführt wurden, sei dieses Instrument ein „stumpfes Schwert“, sagte Griese. Daher habe das Ministerium sich dazu entschieden, das Bußgeld abzuschaffen und stattdessen die Ausgleichsabgabe zu erhöhen.

Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sprachen von einem großen Wurf. Laut Bündnis 90/Die Grünen muss Inklusion auf dem Arbeitsmarkt gerade mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel eine größere Rolle spielen. Nachgerüstet müsse daher bei den Regelungen zu inklusiven Ausbildungen werden. Durch die Einführung der vierten Stufe wird laut Annahmen der FDP mehr Geld akquiriert, das wiederum für einen inklusiveren Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann.

Die Union betonte, dass es von Seiten der Arbeitgeber kein Bereitschaftsproblem gebe. Vielmehr müssten Anstrengungen unternommen werden, Arbeitgeber und -nehmer zusammenzuführen. Auch bemängelte die Union, dass der Gesetzentwurf mit neuen Instrumenten verabschiedet werde, obwohl der Nutzen der eingerichteten bundesweiten Ansprechstellen bislang nicht evaluiert worden sei.

Kein großer Wurf ist der Gesetzentwurf laut AfD. Statt auf Strafe solle auf Anreize gesetzt werden. Es müsse zur Normalität werden, Menschen mit Behinderung dort einzusetzen, wo es passgenaue Arbeitsplätze für sie gebe. Gleichzeitig betonte die AfD, dass nicht jeder schwerbehinderte Mensch jeden Job ausüben könne.

Für Die Linke gehe der Entwurf in die richtige Richtung. Sie sagte allerdings, dass die Ausgleichsabgaben nicht hoch genug seien und kritisierte scharf, dass die Bußgeldregelung gestrichen werde. Außerdem müsse verhindert werden, dass Ausgleichsabgaben als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden könne. Dies sende völlig falsche Signale an die Arbeitgeber.

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