19.04.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 280/2023

Regierungsfraktionen legen Gesetz zum Stallumbau vor

Berlin: (hib/NKI) Um das Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung voranzubringen, haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nun auch einen Gesetzentwurf (20/6422) zur Anpassung des Bauplanungsrechts für den Umbau von Tierhaltungsanlagen vorgelegt. Der Entwurf soll am späten Donnerstagabend erstmals im Plenum des Bundestags debattiert werden.

In dem Papier heißt es: „Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf.“ Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf - also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten. Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssten.

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