08.05.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 332/2023

Regierung: Für Wohnraumförderung sind die Länder zuständig

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (20/6635) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6396) zum Wohnungsbau für Geflüchtete darauf hin, dass die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz im Bereich der Wohnraumförderung den Bundesländern zusteht. Die dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten liege deshalb in der Zuständigkeit der Länder. Mangels Zuständigkeit des Bundes lägen der Bundesregierung daher keine Daten oder Informationen der 16 Bundesländer im Sinne der von der Fraktion gestellten Fragen vor, heißt es in der Antwort.

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