14.06.2023 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 434/2023

Ausschuss billigt Änderungen bei Bevölkerungsstatistik

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen“ (20/6436) frei gemacht. Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage, die am Donnerstagabend zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktion Die Linke in modifizierter Fassung.

Danach soll die Beobachtung des Sterblichkeitsgeschehens in Deutschland durch das Statistische Bundesamt „gesetzlich verstetigt und die Aktualität der Sterbefallzahlen gesteigert und gesichert“ werden. Auf dieser Grundlage könne „systematisch und dauerhaft ein umfangreiches Sterbefallmonitoring erfolgen, das zum Beispiel Zusammenhänge mit Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen erfasst und auffällige Verläufe aufzeigt“, heißt es in dem Regierungsentwurf. Regelungen im Infektionsschutzgesetz zur Lieferung von Sterbefalldaten der Standesämter an die Gesundheitsbehörden und über diese an das Robert Koch-Institut könnten damit entfallen.

Zudem soll mit dem Gesetz „die Erfassung von Änderungen des Geschlechtseintrages zur Ermöglichung der Fortschreibung der Bevölkerungszahl nach allen Ausprägungen des Geschlechtseintrags“ geregelt werden. Ferner sollen die Leitungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Kreis der politischen Beamten aufgenommen, die jederzeit vom Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

Einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP billigte der Ausschuss gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Zustimmung aller anderen Fraktionen. Damit werden in den Gesetzentwurf unter anderem eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung sowie Regelungen zu Meldepflichten bei bestimmten Infektionen aufgenommen. Danach sind, soweit nichts anders bestimmt ist, direkte oder indirekte Nachweise von Malaria oder des Respiratoschen Synzytial Virus (RSV) namentlich zu melden, soweit sie auf eine akute Infektion hinweisen. Ebenso soll der direkte Nachweis des Hefepilzes Candida auris aus Blut oder anderen normalerweise sterilen Substanzen namentlich gemeldet werden.

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