14.06.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 437/2023

Entwurf zur Änderung des Weingesetzes angenommen

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Änderung des Weingesetzes beschlossen. Für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (20/6874) in geänderter Fassung votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Fraktionen von Union und Die Linke. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen. Der Antrag der AfD-Fraktion zur „Förderung von pilzwiderstandsfähigen Reben“ (20/6914) fand hingegen keine Mehrheit.

Die Änderung am Weingesetz wurde notwendig, um die Auszahlungen der GAP-Mittel für 2024 zu gewährleisten, dem Entwurf wurden zwei Zusatzregelungen beigefügt. Die Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche soll bis 2026 verlängert werden. Außerdem soll die Gültigkeit von Wiederbepflanzung von bisher drei auf sechs Jahre hochgesetzt werden,

Laut Bundesregierung habe die Branche im Jahr 2022 zehn Prozent weniger Wein abgesetzt, was zu einem Umsatzrückgang von 6,5 Prozent geführt habe. Dabei hätten heimische Anbieter überproportionale Mengenverluste und Umsatzrückgänge gegenüber Weinen aus dem Ausland zu verzeichnen gehabt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft werde durch das Gesetz ermächtigt, per Rechtsverordnung zur sachgerechten Durchführung der Rechtsakte über die GAP-Strategiepläne für den Sektor Wein Vorschriften zu erlassen.

Die AfD-Fraktion forderte mit ihrem Antrag, den Weinanbau stärker in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zu verankern, um damit Anreize für Anbau von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (PIWIs), für sogenannte PIWI-Weine, zu schaffen. Die Bundesregierung solle dafür Fördermittel zur Verfügung stellen.

Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine weitere Weinschwemme einzugrenzen. Der Umbau des Agrarsektors mache auch vor dem Weinbau nicht Halt. Deshalb sei die Regelung zu begrüßen, die Wiederbepflanzung auf sechs Jahre hochzusetzen.

Die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion machten deutlich, dass eine einseitige Förderung von PIWI-Weinen abzulehnen sei, es sollten auch alte Weinsorten gefördert werden. Die Befürchtungen der Branche hinsichtlich der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln würden nicht ernst genug genommen. Es brauche in der Landwirtschaft einheitliche europäische Regelungen, die in allen Mitgliedsstaaten gültig seien.

Die Fraktionen der SPD und der FDP hoben hervor, dass der Wein ein wichtiges Kulturgut sei, deshalb sei es begrüßenswert, die Förderungen für neue und alte Sorten auch in Zukunft fortzusetzen. Die FDP betonte, dass die Winzer mit dem Gesetz verlässlich planen könnten. Eine Vertreterin der SPD machte auf die wirtschaftliche Lage vieler Weinbaubetriebe aufmerksam. Im Jahr 2022 seien insgesamt zehn Prozent weniger Wein verkauft worden, darauf müsse die Politik reagieren, und das sei in diesem Fall auch möglich. Zudem sollte der Ausbau der PIWI-Weine, den die SPD-Politikerin als Pionierweine bezeichnete, als ein wichtiger Baustein im Weinanabau betrachtet werden. Derzeit würden erst drei Prozent der heimischen Flächen mit diesen neuen Sorten bebaut.

Die Fraktion Die Linke unterstrich die Notwendigkeit von EU-Hilfen für die hiesigen Winzer. Bereits im April waren die EU-Mittel für das laufende Jahr 2023 ausgeschöpft, die Stützungsmaßnahmen für Weinbetriebe vorsehen, eine Aufstockung sei offenbar nicht geplant. Zudem würde ein Teil der EU-Mittel, nämlich zwei Millionen Euro, nicht direkt an die Bundesländer weitergegeben, sondern lande bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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