06.07.2023 Inneres und Heimat — Antrag — hib 531/2023

Maßnahmenpaket gegen „Clankriminalität“ gefordert

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität in Deutschland. In einem Antrag (20/7576 ), der am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, kriminellen Clan-Gruppierungen mit einer „Null-Toleranz-Politik“ gegenüberzutreten und den allgemeinen Ermittlungsdruck zu erhöhen. Auch macht sich die Fraktion für eine Intensivierung der übergreifenden Zusammenarbeit der Bundesbehörden und der Bund-Länder-Koordinierung stark sowie für die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern.

Zur Analyse der transnationalen Täterstrukturen im Bereich der Clankriminalität fordert sie eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden. Daneben soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge alle rechtlichen Voraussetzungen schaffen oder schärfen, um Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können, etwa durch die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen. Des Weiteren sprechen sich die Abgeordneten für gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der möglichen Rücknahme ihrer Einbürgerung aus.

Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion jährlich ein Bundeslagebild zur Clankriminalität erstellen und veröffentlichen, das Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamen, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern enthalten soll sowie Angaben etwa zu illegalem Waffenbesitz und dem Abfluss von aus Straftaten gewonnenen Geldern ins Ausland. Zugleich plädiert die Fraktion unter anderem für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“.

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