24.07.2023
Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 567/2023
Keine Sonder- Förderung für soziale Dienste
Berlin: (hib/MIS) Für soziale Dienstleister, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen wie Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen oder andere Wohneinrichtungen beziehungsweise Träger sieht der Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) keine spezifischen Unterstützungsmaßnahmen vor. Basis und Ausgangspunkt bildeten die bewährten Förderstrukturen der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das geht aus der Antwort (20/7716) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7470) der Unionsfraktion zu Auswirkungen der avisierten Novellierung auf diese Gruppen hervor.