08.08.2023 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 590/2023

Kleine Anfrage zu Bürokratie im Krankenhaus

Berlin: (hib/BAL) Bis zum 30. September 2023 ist das Bundesgesundheitsministerium laut Paragraf 220 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V verpflichtet, Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorzulegen. Darauf verweist die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/7924). Die Christdemokraten wollen nun wissen, in welchem konkreten Zeitraum die Bundesregierung plant, das angekündigte Bürokratieentelastungsgesetz IV sowie die Krankenhausreform umzusetzen.

Die Unionsfraktion will unter anderem auch wissen, wie hoch die Bundesregierung den Bürokratieaufwand einschätzt, der durch die Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entsteht, beispielsweise die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

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