21.08.2023 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 605/2023

Haushalt 2024: Einzelplan 60

Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sind laut Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 20,93 Milliarden Euro (2023: 42,26 Milliarden Euro) veranschlagt. Als Einnahmen werden 403,46 Milliarden Euro (2023: 411,70 Milliarden Euro) angegeben. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen in dem Einzelplan insgesamt 6,13 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Das Gros der Einnahmen entfällt auf die in Kapitel 6001 veranschlagten Steuereinnahmen. Sie liegen mit 375,34 Milliarden Euro (2023: 358,13 Milliarden Euro) über dem Soll für das laufende Jahr. Maßgeblich für die Haushaltsplanung ist indes die nächste Steuerschätzung im November. Als Eigenmittelabführungen an die EU werden 40,46 Milliarden Euro (2023: 38,69 Milliarden Euro) veranschlagt.

Im Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen werden Einnahmen in Höhe von 25,90 Milliarden Euro (2023: 50,27 Milliarden Euro) avisiert bei Ausgaben von 18,23 Milliarden Euro (2023: 39,58 Milliarden Euro), die Ausgaben sehen allerdings eine hohe Globale Minderausgabe vor.

Unter anderem sind 1,5 Milliarden Euro als Einnahmen aus der Zurückzahlung von Corona- Soforthilfen (2023: -) aufgeführt. Ferner sind zwei Milliarden Euro als „Globale Mehreinnahme - Konsolidierungsbeitrag Steuern“ (2023: -) veranschlagt. Die Einnahmen aus „Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union“ sollen 13,16 Milliarden Euro (2023: 10,75 Milliarden Euro) betragen. Die Entnahme aus der Rücklage von 1,35 Milliarden Euro (2023: 40,51 Milliarden Euro) fällt deutlich geringer aus als im Vorjahr.

Die geplante Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur führt laut Haushaltsentwurf zu Einnahmen in Höhe von 4,21 Milliarden Euro. Dem stehen 2,71 Milliarden Euro als Ausgaben im Einzelplan 60 gegenüber, die als „Vorsorge für die Programmausgaben in den Einzelplänen nach Auflösung des Sondervermögens 'Digitale Infrastruktur'“ dienen sollen.

Zu den größeren Ausgabeposten 2024 in dem Kapitel gehören unter anderem die Titel für den „Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse“ mit 9,85 Milliarden Euro (2023: 9,29 Milliarden Euro), für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ mit vier Milliarden Euro (2023: 2,2 Milliarden Euro) und für „Corona-Unternehmenshilfen“ mit 800 Millionen Euro (2023: eine Milliarde Euro). Zudem sind 500 Millionen Euro als Globale Mehrausgabe für das von der Bundesregierung geplante Startchancen-Programm eingeplant.

Die Ausgaben für die Titelgruppe „Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor“ sind mit 2,30 Milliarden Euro (2023: 3,00 Milliarden Euro) im Entwurf veranschlagt. Darunter fallen unter anderem Anpassungen aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden. In der Titelgruppe „Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz“ sind Ausgaben in Höhe von 2,78 Milliarden Euro (2023: 2,52 Milliarden Euro) vorgesehen.

Zudem plant die Bundesregierung erneut mit einer Globalen Minderausgabe. Sie soll mit acht Milliarden Euro (2023: sechs Milliarden Euro) höher ausfallen als im Vorjahr.

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