13.09.2023 Wirtschaft — Gesetzentwurf — hib 644/2023

Entwurf für ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 liegt vor

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8289) über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024) vorgelegt. Mit dem Sondervermögen werden Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes, und Angehörige freier Berufe sollen in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert werden; hierfür ist ein Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen vor, sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2023 werden Förderkosten in Höhe von etwa 219,3 Millionen Euro eingeplant (2023: 136,1 Millionen Euro).

Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (3,6 Millionen Euro) und die „Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland“ (3,6 Millionen Euro).

Eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf steht noch aus.

Marginalspalte