20.09.2023 Verkehr — Antwort — hib 663/2023

InfraGo soll im vollständigen Eigentum der DB AG verbleiben

Berlin: (hib/HAU) Der Start der gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft (InfraGo) innerhalb der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll laut Bundesregierung zum 1. Januar 2024 erfolgen. „Mit der geplanten Verschmelzung der DB Station & Service AG auf die DB Netz AG wird die neue Gesellschaft in einem ersten Schritt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG eingerichtet“, heißt es in der Antwort der Regierung (20/8325) auf eine erneute Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7973) zu dem Themenkomplex. Es wird zugleich darauf verwiesen, dass damit die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werde, „dass die Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten innerhalb des integrierten Konzerns im hundertprozentigen Eigentum der DB AG erfolgen soll“.

Dieser Prozess sei mit der Verschmelzung nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Auch nach dem 1. Januar 2024 würden weitere Schritte erfolgen. Den laufenden Dialog mit allen wichtigen Akteuren werde die Bundesregierung fortsetzen, wird angekündigt. Die Veröffentlichung einer Maßnahmenübersicht sei derzeit nicht geplant.

Was das unternehmerische Handeln der neuen Gesellschaft angeht, so solle sich dieses künftig unter anderem an den verkehrs- und klimapolitischen Zielen des Bundes ausrichten. „Die Gewinnerzielung soll die Verfolgung dieser Ziele nicht behindern“, schreibt die Bundesregierung. Die Ausarbeitung der Zieldimensionen sei noch nicht abgeschlossen.

Zur Beantwortung der Frage, welche Rechtsform nach Einschätzung der Bundesregierung die effektivsten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich der Entscheidungen der neu zu gründenden InfraGo bietet, heißt es in der Vorlage: Die Effektivität der Steuerung der neuen Gesellschaft sei unter anderem von begleitenden Maßnahmen in den Bereichen der gesellschaftsrechtlichen Unternehmenssteuerung, der Infrastrukturregulierung und der Finanzierung abhängig. Dabei sei zu berücksichtigen, „dass die neue Gesellschaft im vollständigen Eigentum der DB AG verbleiben soll“.

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