21.09.2023 Sport — Ausschuss — hib 677/2023

Sportagentur als „historischer Schritt“ gewürdigt

Berlin: (hib/HAU) Mit der vom Bund, den Ländern und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geplanten unabhängigen Sportagentur wird es erstmals eine Spitzensportförderung „aus einer Hand“ geben. Das machte der für Sport zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Mahmut Özdemir (SPD), am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich. Für die Verbände bedeute dies, weniger Anträge, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und auch mehr Transparenz, sagte Özdemir. „Die künftig im Zentrum der Spitzensportförderung stehende unabhängige Sportagentur ist ein historischer Schritt“, betonte er.

Künftig werde die Agentur die Förderentscheidungen eigenständig und unabhängig treffen, so der Staatssekretär weiter. „Darauf haben wir in den Planungen größten Wert gelegt.“ Das BMI, der DOSB und die Länder würden zwar strategische Vorgaben machen und Leitplanken setzen. Das operative Geschäft sei aber Sache der Agentur. Diese Unabhängigkeit spiegle sich auch in der gewählten Rechtsform als Stiftung des öffentlichen Rechts wider, sagte Özdemir.

In dem aktuellen Reformprozess zur Spitzensportförderung zeichneten sich auch weitere Fortschritte ab, um ein international noch konkurrenzfähigeres Fördersystem zu erreichen. „Wir werden die Grundlage für eine deutliche Reduzierung der Stützpunkte schaffen, gleichzeitig aber auch die Bedingungen für Trainerrinnen und Trainer verbessern und im Nachwuchsbereich einen großen Schritt vorankommen“, kündigte er an.

Parallel dazu werde im BMI das erste Spitzensportfördergesetz des Bundes erarbeitet, welches noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden solle. „Das bringt Transparenz und Rechtssicherheit - nicht nur für die Sportagentur, sondern auch für alle wesentlichen Angelegenheiten des Bundes in der Spitzensportförderung“, sagte Özdemir.

Laut dem vorgelegten Kurzkonzept der Bund-Länder-Sport AG ist beabsichtigt, dass die Finanzierung der Verwaltungskosten der unabhängigen Sportagentur, etwa für Personal und Liegenschaften, durch „vom Haushaltsgesetzgeber zusätzlich bereitgestellte Mitteln erfolgen soll“. Die Fördermittel der unabhängigen Sportagentur sollen aus vorhandenen Haushaltsansätzen zur Verfügung gestellt werden.

In der Sportagentur begegneten sich organisierter Sport und staatliche Akteure „auf Augenhöhe und gleichberechtigt“, heißt es in dem Kurzkonzept. Die Unabhängigkeit der Sportagentur in ihren fachlichen Entscheidungen sei für alle Beteiligten eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen. Insbesondere werde die Sportagentur die Förderentscheidungen eigenständig und fachlich unabhängig treffen.

Neben dem Vorstand sind in der unabhängigen Sportagentur ein Stiftungsrat und ein Sportfachbeirat als Organe der Agentur vorgesehen. Im Stiftungsrat erhält das BMI den Planungen zufolge neun Sitze, der DOSB sechs Sitze und die Länder drei Sitze. Das BMI habe den Vorsitz und entscheide bei Stimmgleichheit. Im Sportfachbeirat solle der organisierte Sport einen Anteil der Sitze in Höhe von 50 Prozent plus einem Sitz und die Länder einen Anteil entsprechend ihrem Anteil im Stiftungsrat erhalten. Die übrigen Sitze erhalte das BMI. Eine Vertretung der Athletinnen und Athleten in den Stiftungsgremien sei ebenfalls vorgesehen, heißt es. Die Arbeit der unabhängigen Sportagentur soll sich an der übergeordneten Zielstellung ausrichten und auf den drei Säulen „Förderung“, „sportfachliche Steuerung“ sowie „Transparenz und Evaluation“ basieren.

Die Zusammensetzung des Stiftungsrates, so Staatssekretär Özdemir in der Sitzung, mache deutlich, dass der Bund als größter „Sponsor“ des deutschen Spitzensports nicht nur ein deutliches Mitspracherecht, sondern auch das letzte Wort habe. Das entspräche auch der Treuhandpflicht für das vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellte Budget.

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