25.09.2023 Verkehr — Antwort — hib 682/2023

Einsatz von GPS-Jammern zur Umgehung der Lkw-Maut

Berlin: (hib/HAU) Wie oft sogenannte GPS-Jammer genutzt werden, um die Mautkosten zu umgehen, vermag die Bundesregierung ihrer Antwort (20/8367) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8162) zufolge nicht zu sagen. GPS-Jammer könnten die On-Board Unit, die zur Mauterhebung eingesetzt wird, stören, schreibt die Regierung. Dies führe grundsätzlich dazu, dass die Lkw-Maut für die Dauer der Störung nicht ordnungsgemäß entrichtet wird.

Jegliche Störungen der Betriebsbereitschaft der On-Board Unit „und somit auch eine durch den Einsatz von GPS-Jammern verursachte Störung“ werde von dieser aufgezeichnet und bei Mautkontrollen erkannt, heißt es weiter. Das gesamte Mautkontrollsystem erkenne daher standardmäßig das Vorliegen von Nichtentrichtungen der Lkw-Maut. Dabei spiele der spezifische technische Störungsgrund keine Rolle. „Eine gesonderte Erfassung der konkreten Störungsgründe ist für die Aufdeckung, Nacherhebung und Ahndung von Nichtzahlungen nicht erforderlich und erfolgt daher nicht“, schreibt die Bundesregierung. Nicht ordnungsgemäß entrichtete Maut werde in jedem festgestellten Fall der Nichtentrichtung, „und somit auch bei dem Einsatz von GPS-Jammern“, nacherhoben und ein individuelles Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Marginalspalte