Glasfaser-Überbau: Unionsantrag für Überprüfung abgelehnt
Berlin: (hib/LBR) Keine Mehrheit hat am Mittwochnachmittag im Digitalausschuss ein Antrag der Unionsfraktion (20/5986) gefunden in dem diese die Bundesregierung auffordert, darauf hinzuwirken, dass die Wettbewerbsbehörden die Überbauvorhaben in Deutschland überprüfen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktion abgelehnt. Die Unionsabgeordneten hatten darin unter anderem gefordert, zu prüfen, ob Behinderungsmissbrauch oder andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Außerdem solle bei der Bundesnetzagentur eine Meldestelle eingerichtet werden. Dort sollten Kommunen und Unternehmen Fälle melden können, in denen ein angekündigter Überbau eines noch nicht im Bau befindlichen Glasfasernetzes dazu geführt hat, dass letztlich kein Anbieter im betreffenden Gebiet ein Glasfasernetz errichtet hat, heißt es in dem Antrag.
Eine Vertreterin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) berichtete dem Ausschuss auf Nachfrage der Union, dass der Anfang Juli 2023 ihre Arbeit aufgenommenen Monitoring-Stelle derzeit 280 Fälle, die einen Doppelausbau von Glasfasernetzen betreffen, vorlägen. Die Dynamik der Meldungen verlangsame sich aktuell wieder. Die regulatorische Bearbeitung liege bei der Bundesnetzagentur, hieß seitens des BMDV weiter. In der Diskussion im Ausschuss verwiesen mehrere Abgeordnete auf die derzeit hohe Dynamik beim Thema Glasfaserausbau. Vertreter der Regierungskoalition betonten, dass eine Reihe der Forderungen des Antrags, etwa die Einrichtung einer Monitoringstelle, bereits umgesetzt seien. Viele der aktuellen Probleme seien auf mangelndes Handeln oder eine falsche Strategie in der Vergangenheit zurückzuführen seien.