18.10.2023 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Gesetzentwurf — hib 765/2023

AfD will das Lobbyregistergesetz ergänzen

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will „Missstände, die auch nach der Einführung des Lobbyregistergesetzes weiter bestehen“, beseitigen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (20/8863) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten und im Anschluss an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden soll.

Nach dem Willen der Fraktion sollen künftig auch Mitglieder von Lobbyorganisationen bei einem Wechsel in die Bundesregierung oder als Mitarbeiter in den Bundesministerien Karenzzeiten einhalten müssen. Zum Bundesminister oder zum Staatssekretär innerhalb der Bundesregierung oder zum politischen Bundesbeamten soll nicht ernannt werden dürfen, wer innerhalb der vorangegangenen 18 Monate als Interessenvertreter im Lobbyregister registrierungspflichtig war. Auch eine vergleichbare Tarifbeschäftigung im öffentlichen Dienst des Bundes als Nichtbeamter soll dem Gesetzentwurf zufolge nicht erlaubt sein.

Darüber hinaus will die AfD die Finanzierung von Organisationen, die im Lobbyregister gemeldet sind, aus Steuermitteln verbieten. Sie will zudem klarstellen, dass die Vergabe von Gutachten-Aufträgen durch die Regierung an Lobbyorganisationen verboten ist. Geldspenden aus dem Ausland an Organisationen, die in das Lobbyregister aufgenommen wurden, sollen analog zu den Regelungen des Parteiengesetzes ab einer Höhe von 1.000 Euro unterbunden werden.

Die Fraktion betont, ihr Gesetzentwurf solle das bestehende Lobbyregistergesetz mit dem Ziel ergänzen, den Einfluss von Interessenvertretern auf Politiker besser zu kontrollieren als bisher. Die Einführung des Lobbyregistergesetzes habe nicht dazu beitragen können, die „Skandale rund um den Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck“ zu verhindern. Durch die „zutage getretenen Verbindungen personeller, finanzieller und persönlicher Natur von Lobbyisten aus dem In- und Ausland mit Vertretern der Bundesministerien“ hätten „die Demokratie und das Vertrauen der Bürger großen Schaden genommen“.

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