19.10.2023 Haushalt — Ausschuss — hib 787/2023

Haushaltsausschuss billigt Etat für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss hat keine wesentlichen Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für den Etat von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgenommen. Der Einzelplan 11 des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) wurde im Ausschuss von den Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke beschlossen

Einige Punkte im Einzelplan sind aber noch offen und hängen von den in den nächsten Wochen anstehenden Prognosen zum Wirtschaftswachstum sowie der Renten- und Steuerschätzung ab. Dies betrifft die Zahlungen des Bundes im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie den Steuerzuschuss an die Rentenversicherung.

In dem insgesamt 172,2 Milliarden Euro schweren Etat - der größte Einzeletat im Bundeshaushalt - wurde lediglich eine Reduzierung der Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds um 120.000 Euro auf 129,4 Millionen Euro beschlossen. Diese Kürzung dient der Gegenfinanzierung der Aufstockung von Beiträgen an die internationale Arbeitsorganisation ILO.

Insgesamt umfasst der Einzelplan 11 Ausgaben von 172,2 Milliarden Euro, wobei der Zuschuss an die Rentenversicherung mit 126,9 Milliarden Euro der größte Posten ist, ein Zuwachs von 5,8 Milliarden Euro im Vergleich zu 2023.

Keine Mehrheit fanden im Ausschuss Anträge der Oppositionsfraktionen. Die CDU/CSU hatte mehrere Maßgabebeschlüsse beantragt, unter anderem zu einem inklusiven Digitalpakt beruflicher Bildung. Zahlreiche Kürzungsvorschläge umfassten die Anträge der AfD-Fraktion, die unter anderem die berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um 150 Millionen kürzen wollte.

Die Fraktion Die Linke sprach sich für umfangreiche Erhöhungen im Einzelplan 11 aus. Unter anderem unterlegte sie ihre Forderung eines um 150 Euro höheren Regelbedarfs bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit zusätzlichen fünf Milliarden Euro im Etat des Arbeitsministeriums.

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