07.11.2023 Wirtschaft — Antwort — hib 820/2023

Kein Reformbedarf bei Wirtschaftsführung der IHK

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung sieht keinen grundsätzlichen Reformbedarf der gesetzlichen Bestimmungen zur Wirtschaftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK). Das geht aus einer Antwort (20/8971) auf eine Kleine Anfrage (20/8194) der Fraktion Die Linke hervor.

Die Abgeordneten hatten nach der Wirtschaftsführung und Compliance bei der IHK gefragt, nachdem bekannt wurde, dass Kammern von ihren Mitgliedern zu hohe Beiträge eingefordert haben und es Kritik an der Besoldung der Hauptgeschäftsführungen der Kammern gegeben hatte.

Auf die Frage der Abgeordneten, welche IHK-Bezirke nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzelvergütung der Hauptgeschäftsführung veröffentlichten, verweist die Bundesregierung auf dem Transparenzportal der IHK-Organisation „IHK-transparent“. Dort seien Daten zu Aufbau und ehrenamtlichem Engagement, Produkten und Angeboten sowie Finanzierung der IHKs und Informationen zu den Gehältern der jeweiligen IHK-Führungsebene nachzulesen.

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