08.11.2023 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 825/2023

Update für Sozialgesetzbücher

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf (20/8344) der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das Zwölfte Sozialgesetzbuch, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht sowie Änderungen für Erwerbsminderungrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf vor.

Geändert wurde unter anderem, dass Menschen in der Erwerbsminderung künftig länger (sechs Monate) Zeit haben sollen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können, ohne Sorge, bei einem Scheitern ihren Status als Erwerbsminderungsrentner zu verlieren. Außerdem wurde der Eingliederungszuschuss verlängert, den Arbeitgeber beantragen können, wenn sie arbeitslose Bewerber einstellen. Ebenfalls nachträglich geändert wurde eine Verrechnung der Kosten für Lebensmittel und Strom mit den Regelsätzen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften.

Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass es sich um ein technisch sehr komplexes Gesetz handele, das aber an vielen Stellen bedeutende Impulse setze. Die Kritik von AfD-Fraktion und Linksfraktion an dem weiter bestehenden Unterschied beim Schonvermögen für Bürgergeldbezieher und für Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, wiesen sie mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Sozialgesetzbücher II und XII zurück. Außerdem sei das Schonvermögen im SGB XII in den vergangenen Jahren deutlich angehoben worden, so die Koalitionsfraktionen. AfD und Linke kritisierten diese Ungleichbehandlung dennoch als unverständlich und der Situation älterer Menschen nicht angemessen. Die Unionsfraktion stellte zwar fest, dass die Ampel-Koalition die Chance verpasst habe, sich des Themas Altersarmut angemessen anzunehmen. Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und die Anpassung der Regelsätze für Asylbewerber lobte sie dagegen.

Nicht durchsetzen konnten sich AfD und Linke mit ihren Anträgen zum Thema. Die AfD-Fraktion hatte in einem Antrag (20/6275) eine Angleichung der Vermögensfreibeträge bei Sozialhilfe und Bürgergeld gefordert. Die Linke hatte in ihrem Antrag (20/7642) verlangt, die Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beenden. Beide Anträge wurden mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

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