08.11.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Anhörung — hib 828/2023

Sachverständige fordern mehr Freiheiten für die SPRIND

Berlin: (hib/CHA) Mit dem sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz sollen der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) zukünftig mehr Entscheidungskompetenzen übertragen werden. Die Agentur soll ohne den Bund als Zwischeninstanz agieren können und die für sie vorgesehenen Haushaltsmittel selbstständig verwalten dürfen. Auch eine Einschränkung des Besserstellungsverbotes sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (20/8677) vor.

In einer öffentlichen Anhörung am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung begrüßten die geladenen Sachverständigen die geplanten Änderungen. Diese seien ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch geht das SPRIND-Freiheitsgesetz den Experten nicht weit genug, sie forderten weitere Freiheiten für die Bundesagentur.

Rafael Laguna de la Vera, Direktor der Agentur für Sprunginnovation, betonte im Ausschuss, dass die SPRIND ein „Kreativinstrument“ sei, um System-Hemmnisse wegzuräumen und zu „alter Exzellenz zurückzufinden“. Mit dem Freiheitsgesetz werde die Agentur „entfesselt“, wenn auch nicht so, wie es im Kabinettsbeschluss ursprünglich festgelegt wurde. So seien viele gute Ideen des Kabinettsbeschlusses nicht umgesetzt worden, sagte der auf gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen eingeladene Experte.

Uwe Cantner, Vorsitzender der Expertenkommission Forschung und Innovation, betonte, dass die SPRIND zu einer Marke geworden sei und sich gut entwickelt habe. An verschiedenen Stellen könne jedoch nachgebessert werden. Der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Sachverständige hinterfragte, warum das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiterhin die Fachaufsicht habe. Besser wäre es, wenn die Aufsicht komplett an den Aufsichtsrat übertragen werde.

Auch Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. plädierte dafür, der SPRIND mehr Freiheiten und Verantwortung zu übertragen. Dafür müsse jedoch zuvor ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden, beispielsweise durch Öffnungsklauseln. Um die SPRIND weiter zu verbessern, schlug der auf Vorschlag der Linksfraktion eingeladene Sachverständige vor: „Get the best people, trust them - and pay them well“ - also die besten Angestellten anzuwerben, ihnen zu vertrauen und sie gut zu bezahlen.

Ähnlich argumentierte Thomas Oehl von Vsquared Ventures Management GmbH, eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Die SPRIND solle so agieren können, wie andere Marktteilnehmer auch: „schnell, effizient, agil“. Um sich mit anderen Marktbewerbern messen zu können, brauche die Agentur die richtigen Talente, diese würden durch ein wettbewerbsfähiges Gehalt angezogen werden. So sei es beispielsweise denkbar, dass die Mitarbeiter am Gewinn der Agentur beteiligt werden.

Raoul Klingner von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, sagte, dass Ausgründungen vorangetrieben und Barrieren abgebaut werden müssen.

Rainer Kattel vom Institute for Innovation and Public Purpose des University College London, eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, bewertete das SPRIND-Freiheitsgesetz als positiv, da es zu einer Entbürokratisierung führe. Der öffentliche Sektor müsse die Finanzierung der SPRIND jedoch auch zukünftig sicherstellen, da Innovationen und Zukunftstechnologien einen gesellschaftlichen Wert haben. Im Gesetzentwurf fehlte Kattel jedoch die Sicherung der Rechenschaftspflichtigkeit.

Insgesamt äußerten sich acht Sachverständige. Weitere Informationen zur Anhörung, die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-bildung-sprind-freiheitsgesetz-974326

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970582

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