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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Forschung

Regierung will passgenaue Förder­instrumente für Sprunginnovationen

Die Bundesregierung will die notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH substanziell verbessern und weiterentwickeln. Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, erstmals über ihren Gesetzentwurf „über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ (Sprind-Freiheitsgesetz, 20/8677) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetz soll es SPRIND möglich werden, durch passgenaue Förderinstrumente die erforderlichen Entwicklungsschritte von einem sehr grundlagennahen Stadium bis in die Umsetzung projektbegleitend zu unterstützen. Die Spannbreite dieser Instrumente reicht den Angaben zufolge von erweiterten Validierungen in frühen Phasen über die Förderung von Beschleunigungsschritten bis zur Beteiligung an Unternehmensgründungen. 

Neben der Fortführung der etablierten Förderwege der SPRIND beinhalten die neuen Instrumente zudem die Förderung späterer Phasen der Projektentwicklung, nämlich solcher die sich dem Markt nähern. Dabei sollen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Finanzierungen genutzt werden, „ohne bereits bestehende Förderinstrumente und -institutionen zu doppeln“.

Entscheidungskompetenzen bündeln

Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere vor, Entscheidungskompetenzen bei der SPRIND zu bündeln und so die Flexibilität bei Förderentscheidungen merklich zu erhöhen sowie die Anwendung der Finanzierungsinstrumente zu vereinfachen. Zudem regle er eine flexible, auch überjährige Haushaltsführung, um auf Änderungen bei hochrisikoreichen Projekten unmittelbar reagieren sowie neuen Anforderungen und Projekten flexibel begegnen zu können, heißt es. Der Entwurf sehe außerdem eine Einschränkung des Besserstellungsverbotes vor. 
Handlungsfreiraum der SPRIND erweitern

Im Ergebnis werde der Handlungsfreiraum der SPRIND entscheidend erweitert, schreibt die Bundesregierung. Dieser erweiterte Handlungsspielraum werde durch eine Evaluation flankiert, die Förderstrategien und Ergebnisse der SPRIND systematisch bewertet. Dadurch werde dem wichtigen Bundesinteresse an einer effizienten Verwendung von Fördermitteln Rechnung getragen. (hau/12.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Holger Mann

Holger Mann

© Holger Mann/ Photothek Media Lab

Mann, Holger

SPD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Dr. Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

Brantner, Dr. Franziska

Parlamentarische Staatssekretärin für Wirtschaft und Klimaschutz

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

Stephan Seiter

Stephan Seiter

© DBT/ Inga Haar

Seiter, Prof. Dr. Stephan

FDP

Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Albani, Stephan

CDU/CSU

Maja Wallstein

Maja Wallstein

© Maja Wallstein/ Susie Knoll

Wallstein, Maja

SPD

Anna Christmann

Anna Christmann

© DBT/Inga Haar

Christmann, Dr. Anna

Bündnis 90/Die Grünen

Holger Becker

Holger Becker

© Holger Becker/ Kristin Döpel-Rabe/Fotostudio Ebenbild

Becker, Dr. Holger

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
    PDF | 275 KB — Status: 06.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8677 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Forschung

Mehr Kompetenzen für die Bundes­agentur für Sprung­innovationen

Zeit: Mittwoch, 8. November 2023, 9.30 bis 11.20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Mit dem sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz sollen der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) zukünftig mehr Entscheidungskompetenzen übertragen werden. Die Agentur soll ohne den Bund als Zwischeninstanz agieren können und die für sie vorgesehenen Haushaltsmittel selbstständig verwalten dürfen. Auch eine Einschränkung des Besserstellungsverbotes sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (20/8677) vor. 

In einer öffentlichen Anhörung am Mittwochvormittag, 8. November 2023, im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung begrüßten die geladenen Sachverständigen die geplanten Änderungen. Diese seien ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch geht das SPRIND-Freiheitsgesetz den Experten nicht weit genug, sie forderten weitere Freiheiten für die Bundesagentur.

Hoffnung auf Entfesselung der Agentur

Rafael Laguna de la Vera, Direktor der Agentur für Sprunginnovation, betonte im Ausschuss, dass die SPRIND ein „Kreativinstrument“ sei, um System-Hemmnisse wegzuräumen und zu „alter Exzellenz zurückzufinden“. Mit dem Freiheitsgesetz werde die Agentur „entfesselt“, wenn auch nicht so, wie es im Kabinettsbeschluss ursprünglich festgelegt wurde. So seien viele gute Ideen des Kabinettsbeschlusses nicht umgesetzt worden, sagte der auf gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen eingeladene Experte.

Prof. Dr. Uwe Cantner, Vorsitzender der Expertenkommission Forschung und Innovation, betonte, dass die SPRIND zu einer Marke geworden sei und sich gut entwickelt habe. An verschiedenen Stellen könne jedoch nachgebessert werden. Der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Sachverständige hinterfragte, warum das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiterhin die Fachaufsicht habe. Besser wäre es, wenn die Aufsicht komplett an den Aufsichtsrat übertragen werde. 

„Schnell, effizient, agil“

Auch Prof. Dr. Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. plädierte dafür, der SPRIND mehr Freiheiten und Verantwortung zu übertragen. Dafür müsse jedoch zuvor ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden, beispielsweise durch Öffnungsklauseln. Um die SPRIND weiter zu verbessern, schlug der auf Vorschlag der Linksfraktion eingeladene Sachverständige vor: „Get the best people, trust them - and pay them well“ - also die besten Angestellten anzuwerben, ihnen zu vertrauen und sie gut zu bezahlen.

Ähnlich argumentierte Thomas Oehl von Vsquared Ventures Management, eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Die SPRIND solle so agieren können, wie andere Marktteilnehmer auch: „schnell, effizient, agil“. Um sich mit anderen Marktbewerbern messen zu können, brauche die Agentur die richtigen Talente, diese würden durch ein wettbewerbsfähiges Gehalt angezogen werden. So sei es beispielsweise denkbar, dass die Mitarbeiter am Gewinn der Agentur beteiligt werden.

Lob der Entbürokratisierung

Prof. Dr. Raoul Klingner von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, sagte, dass Ausgründungen vorangetrieben und Barrieren abgebaut werden müssen.

Prof. Rainer Kattel vom Institute for Innovation and Public Purpose des University College London, eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, bewertete das SPRIND-Freiheitsgesetz als positiv, da es zu einer Entbürokratisierung führe. Der öffentliche Sektor müsse die Finanzierung der SPRIND jedoch auch zukünftig sicherstellen, da Innovationen und Zukunftstechnologien einen gesellschaftlichen Wert haben. Im Gesetzentwurf fehlte Kattel jedoch die Sicherung der Rechenschaftspflichtigkeit. (cha/08.11.2023)

Dokumente

  • 20/8677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
    PDF | 275 KB — Status: 06.10.2023

Tagesordnung

  • 58. Sitzung am Mittwoch, den 8. November 2023, 9.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 58. Sitzung
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 58. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. habil. Michael Bruno Klein
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Uwe Cantner
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Rafael Laguna de la Vera
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Thomas Oehl
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Prof. Rainer Kattel
  • Schriftliche Stellungnahme von Frau Franziska Teubert
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Dr. Ralf Lindner
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Raoul Klingner

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Forschung

Selbstständigkeit für die Bundesagentur für Sprunginnovationen

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen („Sprind“) kann künftig selbstständiger und bürokratieärmer agieren. Dies sieht das sogenannte „Sprind-Freiheitsgesetz“ der Bundesregierung (20/8677) vor, das am Freitag, 17. November 2023, mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einer vom Bildungsausschuss geänderten Fassung (20/9362) beschlossen wurde. Die AfD und die Fraktion Die Linke enthielten sich der Stimme. Die Bundesagentur wurde 2019 mit dem Ziel gegründet, visionäre Forschungsideen, die das Potenzial zur sogenannten Sprunginnovation haben, in Deutschland zu identifizieren und zu fördern. Als Sprunginnovationen werden Neuerungen bezeichnet, die den existierenden Markt grundlegend verändern, einen neuen Markt erschaffen oder ein bedeutendes Problem lösen können.

Ein Änderungsantrag, den die Union zum Regierungsentwurf eingebracht hatte (20/9406), wurde mit der breiten Mehrheit des Bundestages bei Enthaltung der AfD bei Zustimmung der Antragsteller abgelehnt. Die Abgeordneten sprachen sich darin unter anderem gegen eine Trennung von ziviler und militärischer Forschung bei der „Sprind“ aus.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Beschlusses ist es, bürokratische Hürden abzubauen, um der „Sprind“ mehr Freiheiten zu ermöglichen. So werden der Agentur Entscheidungskompetenzen übertragen, damit diese künftig ohne den Bund als Zwischeninstanz selbstständiger agieren kann. Zudem soll die Bundesagentur Haushaltsmittel künftig flexibler verwenden können, um bei hochrisikoreichen Projekten unmittelbar reagieren und neuen Projekten flexibel begegnen zu können. Ferner sieht das Gesetz eine Einschränkung des Besserstellungsverbotes vor.

Begrüßt wurde der Gesetzentwurf vom Bundesrat. „Die im Gesetzentwurf zum Sprind-Freiheitsgesetz vorgesehenen Anpassungen stellen eine substantielle Verbesserung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Sprind dar“, schrieb die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. Allerdings sprachen sich die Länder für weitere Erleichterungen aus.

Änderungen im Bildungsausschuss

Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der zuvor im Bildungsausschuss angenommen wurde, wird künftig das Ziel der „Sprind“ definiert. Die Bundesagentur solle so handeln, dass „durch neue hochinnovative Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen neue Wertschöpfung insbesondere in Deutschland und Europa“ entstehe. Ferner schrieben die Koalitionsfraktionen fest, dass aus der Förderung von Sprunginnovationen stammende Einnahmen in Höhe von 50 Prozent den Mitteln zur Förderung von Sprunginnovationen zufließen sollen. Auch zukünftig erzielte Gewinne sollen der „Sprind“ zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

Um der „Sprind“ Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde mit dem Änderungsantrag außerdem festgelegt, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits innerhalb von vier Wochen und nicht wie bisher innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Antragsunterlagen über Anträge zu entscheiden habe. Wenn das BMF einem Antrag nicht innerhalb der vier Wochen widerspricht, sei von der Einwilligung der Anträge auszugehen. 

Darüber hinaus soll der beschlossene Änderungsantrag ermöglichen, Zuwendungsempfänger der „Sprind“ vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Die „Sprind“ als Zuwendungsgeber habe jedoch weiterhin die Möglichkeit zu überprüfen, in welchem Umfang ein Antragsteller vom Besserstellungsverbot abweicht und könne eine Zuwendung untersagen. Trotz Ausnahme des Besserstellungsverbotes soll die „Sprind“ weiterhin der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterworfen bleiben“. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Unternehmen, die durch die „Sprind“ gefördert werden, können aufgrund des Änderungsantrages zukünftig fünf Jahre und nicht wie zuvor zwei Jahre lang besser bezahlt werden als vergleichbar Angestellte des Bundes. (che/cha/eis/ste/17.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Holger Mann

Holger Mann

© Holger Mann/ Photothek Media Lab

Mann, Holger

SPD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Anna Christmann

Anna Christmann

© DBT/Inga Haar

Christmann, Dr. Anna

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

Ye-One Rhie

Ye-One Rhie

© @Photothek

Rhie, Ye-One

SPD

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
    PDF | 275 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/9362 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8677 - Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
    PDF | 211 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9406 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8677, 20/9362 - Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
    PDF | 149 KB — Status: 16.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/9406 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/8677 (Beschlussempfehlung 20/9362: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-bildung-sprind-freiheitsgesetz-974326

Stand: 16.06.2025